Käufergruppen: Wer kauft eine Wohnung mit Mieter?
Eine gründliche Zielgruppenanalyse ist entscheidend für den Verkaufserfolg einer bewohnten Immobilie. Denn verschiedene Käufergruppen verfolgen unterschiedliche Strategien und bewerten vermietete Immobilien nach verschiedenen Kriterien.
Mieter als ideale Käufer
Häufig ist der aktuelle Mieter der beste Käufer, da er das Objekt bereits kennt und keine Unsicherheiten bezüglich des Zustands oder der Nachbarschaft bestehen. Viele Mieter nutzen die Verkaufschance, um sich vor Mieterhöhungen abzusichern oder um langfristige Wohnsicherheit zu erlangen. Der Verkauf einer vermieteten Wohnung an den Mieter bietet erhebliche Vorteile. Aufwendige Besichtigungen entfallen, die Kaufabwicklung erfolgt in der Regel zügig und es entstehen keine Wertabschläge durch die Vermietungssituation. Zudem ist die kontinuierliche Objektpflege durch den vertrauten Bewohner gewährleistet.
Kapitalanleger als Hauptzielgruppe
Für Kapitalanleger ist der Verkauf einer vermieteten Immobilie besonders interessant, da sie sofort Mieteinnahmen erzielen und das Leerstandsrisiko eliminieren. Diese Käufergruppe bewertet Objekte primär nach Renditekriterien und weniger emotional. Für sie sind die Nettokaltmiete im Verhältnis zum Kaufpreis, die Bonität des Mieters, Mietsteigerungspotenziale der Lage, der Sanierungszustand sowie die Entwicklungsperspektiven des Stadtteils entscheidend.
Eigennutzer mit langfristiger Perspektive
Da sie nicht sofort einziehen können, erwerben Eigennutzer seltener vermietete Objekte. Dennoch gibt es Interessenten, die bewusst in Objekte mit späterer Eigennutzung oder für Familienmitglieder investieren möchten. Diese Käufergruppe prüft die Möglichkeiten zur Eigenbedarfskündigung, die Länge von Kündigungssperrfristen und die Rechtssicherheit bei der Anmeldung von Eigenbedarf intensiv. Auch alternative Nutzungskonzepte während der Vermietungsphase sind für sie von Interesse.
Verkaufspreis bestimmen: Wertermittlung bei vermieteten Objekten
Bei der Preisfindung für vermietete Wohnungen müssen sowohl der Immobilienwert als auch die Ertragssituation berücksichtigt werden, weshalb spezielle Bewertungsansätze erforderlich sind. Eine vermietete Eigentumswohnung mit Wertminderung zu verkaufen, ist nicht zwangsläufig ein Nachteil, entscheidend ist die richtige Positionierung.
Ertragswertverfahren für Anlageimmobilien
Bei der Bewertung von fremdgenutzten Wohnungen steht das Ertragswertverfahren im Vordergrund. Hierbei wird der Wert der Immobilie aus den erzielbaren Mieteinnahmen abgeleitet. Die Berechnung berücksichtigt:
- Jahresnettomiete nach Abzug von Verwaltungskosten
- Mietausfallwagnis und Leerstandsrisiko
- Restnutzungsdauer des Gebäudes
- Marktübliche Renditeerwartungen
Faktoren der Wertminderung oder Wertsteigerung
Ob eine vermietete Wohnung günstiger verkauft werden muss als eine leerstehende, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Wertmindernde Faktoren:
- Niedrige Bestandsmiete unter Marktmiete
- Lange Kündigungssperrfristen
- Problematisches Mieterverhältnis
- Eingeschränkte Nutzungsflexibilität
Wertstabilisierende oder -steigernde Faktoren:
- Marktgerechte oder überdurchschnittliche Miete
- Zuverlässiger, langfristiger Mieter
- Starke Nachfrage von Kapitalanlegern
- Geringe Leerstandsrisiken in der Lage
Professionelle Wertermittlung
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung empfiehlt sich vor dem Verkauf eine professionelle Bewertung durch zertifizierte Sachverständige. Diese können sowohl den Substanzwert der Immobilie als auch die Ertragsperspektiven objektiv einschätzen und einen marktgerechten Verkaufspreis ermitteln.
Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich
Das Vergleichswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz (BewG) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bildet die rechtliche Grundlage für steuerliche und gerichtliche Bewertungen. § 24 ImmoWertV regelt die Anwendung von Vergleichsfaktoren, während die §§ 182 und 183 BewG die Verwendung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht festlegen.
Anwendungsbereiche des Verfahrens
Das Vergleichswertverfahren für Immobilie eignet sich besonders für:
Wohnimmobilien:
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppelhaushälften und Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen aller Größenklassen
Grundstücke:
- Unbebaute Baugrundstücke
- Erschlossene Wohnbaugrundstücke
- Kleinere Gewerbegrundstücke mit Vergleichsdaten
Steuerliche Anwendung: Das Vergleichswertverfahren beim Finanzamt kommt bei der Bewertung für Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Grundsteuer zur Anwendung. Die Finanzverwaltung bevorzugt dieses Verfahren aufgrund seiner Marktnähe und Nachvollziehbarkeit.
Grenzen der Anwendbarkeit
Nicht geeignet ist das Verfahren bei:
- Spezialimmobilien ohne Vergleichsobjekte
- Denkmalgeschützten Gebäuden mit besonderen Auflagen
- Gewerblich genutzten Immobilien
- Objekten in Gebieten mit sehr wenigen Verkäufen
In solchen Fällen weichen Sachverständige auf das Sachwert- oder Ertragswertverfahren aus.
So funktioniert die Berechnung im Vergleichswertverfahren
Die Berechnung im Vergleichswertverfahren erfolgt systematisch in mehreren Stufen. Diese methodische Vorgehensweise gewährleistet nachvollziehbare und rechtssichere Ergebnisse.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Datensammlung und Marktanalyse
Zunächst werden aktuelle Verkaufsdaten vergleichbarer Immobilien gesammelt. Gutachterausschüsse stellen hierfür kostenpflichtig Kaufpreissammlungen zur Verfügung. Zusätzlich fließen eigene Marktbeobachtungen und Datenbanken ein.
2. Bildung der Vergleichsgruppe
Aus den verfügbaren Daten wird eine homogene Gruppe von Vergleichsobjekten zusammengestellt. Diese müssen in wesentlichen Merkmalen wie Lage, Größenordnung und Nutzungsart übereinstimmen.
3. Ermittlung der Grundwerte
Aus den Kaufpreisen der Vergleichsobjekte wird ein durchschnittlicher Quadratmeterpreis oder Grundstückspreis ermittelt. Diese Grundwerte bilden die Basis für die weitere Berechnung.
4. Anpassung durch Zu- und Abschläge
Unterschiede zwischen dem zu bewertenden Objekt und den Vergleichsobjekten werden durch prozentuale Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Hierbei ist fachliche Expertise entscheidend.
Verkaufsprozess: Schritt für Schritt zum erfolgreichen Verkauf
Ein strukturierter Verkaufsprozess ist bei vermieteten Objekten besonders wichtig, da multiple Stakeholder (Verkäufer, Käufer, Mieter) koordiniert werden müssen. Die richtige Vorbereitung entscheidet über Verkaufsdauer und erzielbaren Preis.
Vollständige Unterlagen zusammenstellen
Für den Verkauf einer vermieteten Wohnung werden umfangreichere Unterlagen benötigt als bei leerstehenden Objekten:
Grundlegende Verkaufsunterlagen:
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Wohnflächenberechnung oder Grundrisse
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung
Mietspezifische Dokumente:
- Vollständiger Mietvertrag inklusive aller Nachträge
- Mieteingangsbestätigungen der letzten 12 Monate
- Nebenkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
- Dokumentation der Mietkaution
- Protokolle von Mieterhöhungen
- Bei WEG: Wirtschaftspläne und Versammlungsprotokolle
Mieter informieren und einbinden
Auch wenn keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht, sollten Verkäufer ihre Mieter frühzeitig über ihre Verkaufspläne informieren. Das schafft Vertrauen, erleichtert Besichtigungen und kann zu einer Win-win-Situation führen, wenn der Mieter selbst Interesse am Kauf entwickelt.
Zielgruppengerechte Vermarktung
Die Vermarktungsstrategie sollte klar auf die anvisierte Käufergruppe ausgerichtet sein. Wohnung mit Mieter verkaufen erfordert unterschiedliche Ansätze:
Für Kapitalanleger:
- Fokus auf Renditekennzahlen und Cashflow
- Darstellung der Miethistorie und Steigerungspotenziale
- Aufzeigung steuerlicher Vorteile
- Betonung der Lagequalität und Entwicklungsperspektiven
Für Eigennutzer:
- Hervorhebung der Objektqualitäten
- Transparente Information über Kündigungsmöglichkeiten
- Aufzeigung von Gestaltungsspielräumen nach Mietende
- Realistische Zeitperspektiven für Eigennutzung
Steuerliche Aspekte beim Verkauf vermieteter Immobilien
Der Verkauf einer vermieteten Wohnung in der Steuererklärung unterliegt besonderen Bestimmungen, die sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Eine vorausschauende Steuerplanung kann erhebliche Beträge einsparen.
Spekulationssteuer bei vermieteten Objekten
Bei vermieteten Immobilien gilt grundsätzlich die Spekulationssteuer, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten, vermindert um die Verkaufsnebenkosten.
Steuerfreier Verkauf möglich bei:
- Besitzdauer von mehr als zehn Jahren
- Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren
- Verkauf im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge
Abschreibungen und deren Auswirkungen
Vermietete Wohnungen können steuerlich abgeschrieben werden. Dies hat jedoch Auswirkungen auf den Verkauf. Die geltend gemachten Abschreibungen mindern die Anschaffungskosten rechnerisch und können somit den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn erhöhen.
Optimierung der Steuerbelastung
Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten können die Steuerlast beim vermietetes Haus verkaufen oder Wohnungsverkauf reduzieren:
- Verteilung des Veräußerungsgewinns auf mehrere Jahre
- Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im Verkaufsjahr
- Berücksichtigung von Verkaufsnebenkosten
- Prüfung von Sonderabschreibungen bei denkmalgeschützten Objekten
Alternative: Wohnung vor Verkauf freiziehen?
Verkäufer stehen oft vor der Frage, ob sie die Wohnung vor dem Verkauf leermachen sollten, um eine breitere Käuferschicht anzusprechen und möglicherweise höhere Preise zu erzielen.
Mietaufhebungsvereinbarung als Option
Eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Mieter erhalten eine Abfindung und zeitlichen Vorlauf für die Wohnungssuche, während Verkäufer flexibler vermarkten können.
Typische Abfindungshöhen:
- 3-6 Monatsmieten in normalen Märkten
- Bis zu 12 Monatsmieten in angespannten Märkten
- Zusätzliche Umzugskostenübernahme möglich
Eigenbedarfskündigung: Risiken und Grenzen
Eine Eigenbedarfskündigung ist zwar rechtlich möglich, jedoch ist sie mit erheblichen Risiken verbunden. Der Eigenbedarf muss nachvollziehbar und dauerhaft sein. Gerichte prüfen solche Kündigungen sehr genau. Bei einer rechtsmissbräuchlichen Kündigung drohen Schadensersatzforderungen.
Voraussetzungen für Eigenbedarf:
- Konkreter, nachvollziehbarer Bedarf für Verkäufer oder nahe Angehörige
- Zeitnahe Nutzung nach Mieterauszug
- Verhältnismäßigkeit zwischen Mieterbelastung und Eigeninteresse
Wirtschaftlichkeitsvergleich
Die Entscheidung zwischen vermietetem Verkauf und Freimachen sollte auf einer fundierten Kosten-Nutzen-Analyse basieren:
Kosten des Freimachens:
- Abfindungszahlung an Mieter
- Mietausfälle während Leerstand
- Laufende Nebenkosten ohne Mieteinnahmen
- Risiko längerer Verkaufsdauer
Potenzielle Mehrerlöse:
- Höherer Verkaufspreis bei breiterer Käuferschicht
- Schnellere Kaufentscheidungen ohne Mieterbindung
- Flexibilität bei Besichtigungen und Verhandlungen
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Verkauf vermieteter Wohnungen
1. Kann ich meine Wohnung verkaufen, wenn sie vermietet ist?
Ja, ein Verkauf ist jederzeit möglich und rechtlich unproblematisch. Der bestehende Mietvertrag geht automatisch auf den neuen Eigentümer über und dieser kann die Mietbedingungen nicht ändern. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ gemäß § 566 BGB gewährleistet vollständigen Mieterschutz. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass alle mietrechtlich relevanten Dokumente vollständig vorliegen, und potenzielle Käufer transparent über die Mietkonditionen informieren. Eine Zustimmung des Mieters zum Verkauf ist nicht erforderlich. Eine frühzeitige Information kann jedoch die Zusammenarbeit bei Besichtigungen erheblich erleichtern.
2. Muss ich den Mieter über den Verkauf informieren?
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorabinformation besteht nicht. Dennoch ist es dringend empfehlenswert, den Mieter rechtzeitig zu informieren, da dies die Kooperation bei Besichtigungen fördert und rechtliche Auseinandersetzungen vermeidet. Nach Vertragsabschluss muss der neue Eigentümer dem Mieter außerdem schriftlich mitgeteilt werden. Zudem kann der Mieter bei umgewandelten Eigentumswohnungen ein Vorkaufsrecht haben, das ihm ordnungsgemäß angeboten werden muss. Eine transparente Kommunikation schafft Vertrauen und kann den Verkaufsprozess erheblich beschleunigen, da kooperative Mieter Besichtigungen unterstützen und möglicherweise sogar selbst Kaufinteresse entwickeln.
3. Hat der Mieter ein Vorkaufsrecht beim Verkauf?
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht gemäß § 577 BGB nur in spezifischen Fällen, beispielsweise wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde und diese anschließend erstmals verkauft wird. In diesem Fall muss der Mieter schriftlich über den geplanten Verkauf informiert werden und ihm muss das Vorkaufsrecht angeboten werden. Er hat dann zwei Monate Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Ausnahmen gelten beim Verkauf an Familienmitglieder oder bei Eigennutzung durch den Verkäufer. Bei bereits bestehenden Eigentumswohnungen oder wenn die Wohnung nicht umgewandelt wurde, besteht kein Vorkaufsrecht. Dennoch kann es sinnvoll sein, dem Mieter den Kauf anzubieten, da dies oft zu unkomplizierten und schnellen Verkaufsabschlüssen führt.
4. Wie viele Besichtigungen muss der Mieter dulden?
Gerichte halten zwei bis drei Besichtigungen pro Woche für zumutbar. Diese müssen zu angemessenen Zeiten stattfinden. Sie sind mindestens 24 Stunden vorher anzukündigen und dürfen die Privatsphäre des Mieters nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen. Termine in den frühen Morgenstunden, am späten Abend oder am Wochenende sind problematisch. Der Mieter kann Besichtigungen nicht generell verweigern, hat aber Anspruch auf Rücksichtnahme bezüglich seiner Arbeitszeiten und persönlichen Umstände. Bei einer kategorischen Verweigerung können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eine kooperative Lösung ist jedoch meist zielführender und kosteneffizienter.
5. Kann der neue Eigentümer dem Mieter sofort kündigen?
Nein, eine sofortige Kündigung ist nicht möglich. Der Verkauf selbst stellt keinen Kündigungsgrund dar. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann erst nach dem Eigentümerwechsel erfolgen und muss strengen rechtlichen Anforderungen genügen. Der Eigenbedarf muss nachvollziehbar, konkret und dauerhaft sein. Die Kündigungsfristen betragen je nach Mietdauer drei bis neun Monate. Bei umgewandelten Eigentumswohnungen können zusätzliche Kündigungssperrfristen von drei bis zehn Jahren bestehen. Härtefallregelungen können Kündigungen zusätzlich erschweren oder unmöglich machen. Rechtsmissbräuchliche Kündigungen können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Neue Eigentümer sollten sich deshalb vorab rechtlich beraten lassen, wenn sie Eigenbedarfskündigungen planen.
6. Bekomme ich für eine vermietete Wohnung weniger Geld?
Dies hängt stark von der Zielgruppe sowie den lokalen Marktbedingungen ab. Kapitalanleger zahlen bei attraktiven Renditen oft marktgerechte Preise, da sie von sofortigen Mieteinnahmen profitieren und kein Leerstandsrisiko tragen. Eigennutzer bieten dagegen häufig 10-30% weniger, da sie nicht sofort einziehen können und an den bestehenden Mietvertrag gebunden sind. Ausschlaggebend sind die Miethöhe im Verhältnis zur ortsüblichen Miete, die Qualität des Mietverhältnisses und die Nachfragesituation am lokalen Markt. Niedrige Bestandsmieten können sich wertmindernd auswirken, während marktgerechte Mieten mit zuverlässigen Mietern durchaus wertstabilisierend oder sogar wertsteigernd wirken können. Eine professionelle Bewertung ist bei der realistischen Preisfindung hilfreich.
7. Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Neben den Standard-Verkaufsunterlagen wie dem Grundbuchauszug und den Grundrissen benötigen Sie umfangreiche, mietspezifische Dokumente. Dazu gehören der vollständige Mietvertrag mit allen Nachträgen, Nachweise über Mietzahlungen der letzten zwölf Monate, Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre sowie Informationen zur Mietkaution. Bei Eigentumswohnungen sind zudem die Teilungserklärung, die WEG-Wirtschaftspläne und die Protokolle der Eigentümerversammlungen erforderlich. Dokumentieren Sie außerdem Mieterhöhungen, Modernisierungen und den allgemeinen Zustand des Mietverhältnisses. Eine Renditeberechnung für Kapitalanleger sollte die Mieteinnahmen, die Bewirtschaftungskosten und die Steuerfaktoren transparent darstellen. Vollständige Unterlagen signalisieren Professionalität und beschleunigen Verkaufsverhandlungen erheblich.
8. Wann ist der Verkauf steuerfrei?
Eine Steuerbefreiung tritt ein, wenn die Immobilie länger als zehn Jahre im Eigentum stand oder wenn sie im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde. Bei vermieteten Objekten ist die Zehnjahresfrist entscheidend, da eine Eigennutzung während der Vermietung ausgeschlossen ist. Die Frist beginnt mit dem notariellen Kaufvertrag beim Erwerb und endet mit dem Verkaufsvertrag. Eine zwischenzeitliche Eigennutzung unterbricht die Vermietung und kann unter Umständen die Steuerbefreiung bei zweijähriger Selbstnutzung vor dem Verkauf ermöglichen. Verkaufsnebenkosten, wie beispielsweise Maklerprovisionen und Notarkosten, mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Geltend gemachte Abschreibungen können den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn hingegen erhöhen. Eine steuerliche Beratung vor dem Verkauf kann Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen und so zu erheblichen Steuerersparnissen führen.