Steuern sparen bei Immobilien: Kaufpreisaufteilung und Gutachten für maximale Abschreibung
Immobilienbewertung von
Dr. Timmer & Luibrand
Für eine zuverlässige Bewertung Ihrer Immobilie ist fachliche Kompetenz entscheidend. Dr. Timmer & Luibrand stehen für realistische, zeitnahe und professionelle Immobilienbewertungen – sichern Sie sich jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung.
Unverbindlich und kostenlos.
Kaufpreisaufteilung
Eine sorgfältige Kaufpreisaufteilung von Immobilien ermöglicht Ihnen eine wesentlich höhere Abschreibung und daher eine erhöhte Steuerersparnis. Dabei werden in Form eines Gutachtens zwei separate Verkehrswerte für Ihre Immobilie ermittelt. Zum einen wird der Wert Ihrer Immobilie und zum anderen wird der Wert Ihres Grundstücks bzw. Ihres Grundstücksanteils ermittelt, wodurch Sie nach einer Immobilienbewertung mehr Abschreibungsgrundlage bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung geltend machen können.
Durch unseren umfassenden Service helfen wir Ihnen, die exakte Aufteilung des Grundstückskaufpreises so zu berechnen, dass potentielle Nachteile minimiert und alle möglichen steuerlichen Vorteile maximal genutzt werden können!
Wussten Sie, dass eine falsche Kaufpreisaufteilung Sie über die Lebensdauer Ihrer Immobilie mehrere zehntausend Euro an Steuern kosten kann? Das Finanzamt wendet standardmäßig die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung an. Dieses Verfahren hat den Bundesfinanzhof bereits mehrfach zur Kritik veranlasst, da individuelle Objekteigenschaften und marktrelevante Faktoren völlig unberücksichtigt bleiben Die Folge: systematisch zu niedrige Gebäudeanteile und damit verschenktes Abschreibungspotential. Doch es gibt rechtssichere Alternativen, die Ihnen als Immobilieneigentümer deutlich höhere steuerliche Vorteile sichern können.
Was ist eine Kaufpreisaufteilung und warum ist sie entscheidend?
Die Kaufpreisaufteilung bezeichnet die steuerlich relevante Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer bebauten Immobilie auf den Gebäudeanteil einerseits und den Anteil von Grund und Boden andererseits. Diese Unterscheidung ist deshalb von fundamentaler Bedeutung, weil ausschließlich der Gebäudeanteil steuerlich abschreibbar ist — Grund und Boden gelten als nicht abnutzbar und können daher nicht in die Absetzung für Abnutzung (AfA) einbezogen werden.
Steuerliche Relevanz und rechtliche Grundlagen
Gemäß § 7 Absatz 4 bis 5b Einkommensteuergesetz bildet der auf das Gebäude entfallende Kaufpreisanteil die Bemessungsgrundlage für die jährlichen Abschreibungen. Je höher dieser Anteil ausfällt, desto größer ist das jährliche Abschreibungsvolumen und damit die steuerliche Entlastung. Die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises muss nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000, IX R 86/97) nach dem Verhältnis der Verkehrswerte erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen über die Objektlaufzeit
Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die enormen finanziellen Auswirkungen: So kann bei einer für 800.000 Euro erworbenen Mietimmobilie bereits eine um zehn Prozentpunkte höhere Gewichtung des Gebäudeanteils (von 60 % auf 70 %) zu einer jährlichen Mehrabschreibung von 1.600 Euro führen. Über eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren summiert sich dieser Vorteil auf 80.000 Euro zusätzliches Abschreibungsvolumen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent entspricht dies einer Steuerersparnis von über 33.000 Euro.
Die neue BMF-Arbeitshilfe 2025: Chancen und Grenzen
Das Bundesfinanzministerium hat im Januar 2025 eine aktualisierte Version seiner Arbeitshilfe für die Kaufpreisaufteilung veröffentlicht. Diese Excel-basierte Anwendung soll Steuerpflichtigen und Finanzbehörden ein typisiertes Verfahren zur Aufteilung von Grund und Boden beim Finanzamt zur Verfügung stellen.
Funktionsweise der aktualisierten Arbeitshilfe
Die Kaufpreisaufteilung des Bundesfinanzministeriums folgt einer hierarchischen Verfahrensauswahl:
- Vergleichswertverfahren: Priorität bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen
- Ertragswertverfahren: Anwendung bei vermieteten Objekten mit verfügbaren Mietdaten
- Sachwertverfahren: Subsidiäre Anwendung bei fehlenden Vergleichs- oder Ertragsdaten
Kritische Würdigung durch den Bundesfinanzhof
Trotz der Überarbeitung bleibt die Kritik des Bundesfinanzhofs (BFH) an standardisierten Bewertungsverfahren bestehen. Das Gericht hat wiederholt betont, dass pauschalisierte Ansätze den individuellen Gegebenheiten von Immobilien häufig nicht gerecht werden. Insbesondere bei besonderen Lagen, außergewöhnlichen Bauzuständen oder objektspezifischen Wertfaktoren führt die Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung zu systematisch verzerrten Ergebnissen.
Grenzen der typisierten Bewertung
Die Arbeitshilfe berücksichtigt folgende wertrelevante Faktoren nicht oder nur unzureichend:
- Individuelle Modernisierungsmaßnahmen und deren wertsteigernde Wirkung
- Besondere Lagemerkmale wie Lärmbelastung oder Ecklage
- Bodenkontaminationen oder sonstige Altlasten
- Abweichende Marktgegebenheiten in Ballungsräumen
- Objektspezifische bauliche Besonderheiten
Rechtssichere Kaufpreisaufteilung: Methoden und Verfahren
Die Wahl der Bewertungsmethode hat entscheidenden Einfluss auf das Aufteilungsergebnis. Während die Kaufpreisaufteilung vom BMF einem starren Schema folgt, ermöglicht eine individuelle Bewertung die optimale Anpassung an die konkreten Objektgegebenheiten.
Verkehrswertmethode vs. obsolete Restwertmethode
Die bis 1985 praktizierte Restwertmethode, bei der der Bodenwert als Differenz zwischen Gesamtkaufpreis und Gebäudezeitwert ermittelt wurde, ist seit dem BFH-Urteil IX R 81/83 unzulässig. Seitdem müssen Gebäude- und Bodenwert separat nach anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt werden.
Vergleichswertverfahren für Wohnobjekte
Das Vergleichswertverfahren eignet sich besonders gut für Eigentumswohnungen. Es basiert auf den tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte und berücksichtigt lokale Marktgegebenheiten optimal. Voraussetzung ist jedoch eine ausreichende Anzahl verwertbarer Vergleichstransaktionen mit ähnlichen Objektmerkmalen.
Ertragswertverfahren für Renditeobjekte
Beim Ertragswertverfahren werden die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen unter Berücksichtigung objektspezifischer Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauern kapitalisiert. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Objekten liefert dieses Verfahren marktgerechte Ergebnisse.
Sachwertverfahren als Ergänzung
Beim Sachwertverfahren wird der Gebäudewert über die Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung ermittelt. Es wird hauptsächlich bei Objekten ohne Vergleichsmarkt wie beispielsweise bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern angewendet. In der BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung führt es jedoch häufig zu überhöhten Bodenwerten, da die typisierten Herstellungskosten den individuellen Gegebenheiten oft nicht entsprechen.
Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag: Strategische Planung
Die optimale Zeit für eine fundierte Kaufpreisaufteilung liegt vor Vertragsabschluss. Es sollte zunächst gar keine vertragliche Kaufpreisaufteilung erfolgen, sondern im Nachhinein (nachdem das Finanzamt selbst eine Berechnung vorgenommen hat) sollte eine Kaufpreisaufteilung zugunsten des Steuerpflichtigen im Form eines Parteienvortrages vorgenommen werden.
Zusammenarbeit mit Fachexperten
Die frühzeitige Einbindung von Sachverständigen und Notaren ist für eine rechtssichere Vertragsgestaltung unerlässlich. Die gewählte Einteilung sollte dabei durch nachvollziehbare Bewertungsargumente gestützt werden, um späteren Beanstandungen durch das Finanzamt vorzubeugen.
Aktuelle Rechtsprechung und Plausibilitätsgrenzen
Die jüngere Rechtsprechung zeigt eine zunehmend kritische Haltung gegenüber extremen Aufteilungsvarianten. Das Finanzgericht Münster sah eine notarielle Aufteilung als willkürlich an, bei der der tatsächliche Bodenwert laut Gutachten mehr als doppelt so hoch war wie im Vertrag angegeben (Urteil vom 22.09.2022, 8 K 2748/20 E).
Professionelle Gutachten zur Kaufpreisaufteilung
Wenn die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung zu unbefriedigenden Ergebnissen führt oder besondere Objekteigenschaften eine individuelle Bewertung erfordern, bietet ein Sachverständigengutachten die rechtssicherste Alternative.
Verkehrswertgutachten vs. Kurzgutachten
Je nach Komplexität und Streitwert kommen verschiedene Gutachtenarten in Betracht:
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB:
- Umfassende Marktanalyse und Objektbewertung
- Gerichtliche Verwertbarkeit
- Aufwand entspricht der Objektkomplexität
Kurzgutachten/Gutachterliche Stellungnahme:
- Fokussierung auf die Kaufpreisaufteilung
- Kosteneffiziente Alternative
- Ausreichend für Finanzamtsverfahren
Einspruchsverfahren und Erfolgsaussichten
Gegen Finanzamtsbescheide zur Kaufpreisaufteilung beim Finanzamt steht der Rechtsweg offen. Professionelle Gutachten weisen in der Praxis Anerkennungsquoten von über 95% auf, da sie objektspezifische Wertfaktoren berücksichtigen, die der kostenloser Rechner für die Kaufpreisaufteilung nicht erfassen kann.
Besonderheiten bei individuellen Objekteigenschaften
Bestimmte Objektmerkmale rechtfertigen deutliche Abweichungen von Standardbewertungen:
Wertmindernde Faktoren:
- Altlastenbelastung des Bodens
- Erhebliche Lärmimmissionen
- Ungünstige Grundstückszuschnitte
- Erschließungsdefizite
Wertsteigernde Faktoren:
- Hochwertige Modernisierungen
- Besondere Ausstattungsmerkmale
- Premium-Lagen
- Energetische Optimierungen
Steueroptimierung durch korrekte Kaufpreisaufteilung
Die steuerlichen Auswirkungen einer optimierten Kaufpreisaufteilung erstrecken sich über Jahrzehnte und können erhebliche Summen erreichen.
AfA-Berechnung und Abschreibungssätze
Die gesetzlichen Abschreibungssätze betragen:
- 2,0% jährlich für nach 1924 errichtete Gebäude
- 2,5% jährlich für Gebäude mit Bauantrag ab 01.01.2023
Ein höherer Gebäudeanteil wirkt sich direkt proportional auf das jährliche Abschreibungsvolumen aus. Bei einem Kaufpreis von 600.000 Euro entspricht eine Erhöhung des Gebäudeanteils von 65 % auf 75 % einer jährlichen Mehrabschreibung von 1.200 Euro.
Langfristige Steuerersparnis
Die Kumulationseffekte über die Abschreibungsdauer sind beträchtlich:
50-jährige Betrachtung (2% AfA):
- 10% höherer Gebäudeanteil = 30.000 Euro zusätzliches Abschreibungsvolumen
- Bei 40% Grenzsteuersatz = 12.000 Euro Steuerersparnis
40-jährige Betrachtung (2,5% AfA):
- 10% höherer Gebäudeanteil = 24.000 Euro zusätzliches Abschreibungsvolumen
- Bei 42% Grenzsteuersatz = 10.080 Euro Steuerersparnis
Optimierung bestehender Bewertungen
Auch bei bereits vorgenommenen Aufteilungen besteht Korrekturpotential. Steuerpflichtige können mit qualifizierten Gutachten nachweisen, dass der Gebäudeanteil zu niedrig angesetzt wurde. Die Korrektur wirkt für die Zukunft und alle noch nicht bestandskräftigen Veranlagungszeiträume.
So gehen wir vor: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kaufpreisaufteilung
Erstgespräch und Bedarfsanalyse:
Haben Sie noch Bedenken, ob eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung auch in Ihrer konkreten Situation steuerliche Vorteile bietet? In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir gerne Ihre Immobilie und geben Ihnen eine fundierte fachliche Einschätzung über die steuerlichen Erfolgsaussichten. Dies geschieht unverbindlich und kostenfrei!
Dokumentensammlung und Prüfung:
Im nächsten Schritt benötigen wir alle erforderlichen Dokumente für die Erstellung eines Gutachtens zur Kaufpreisaufteilung. Hierzu zählen Kaufverträge, Baupläne, Grundbuchauszüge sowie weitere relevante Unterlagen. Unsere Experten werden diese Dokumente sorgfältig durcharbeiten, um alle notwendigen Informationen für die ideale Kaufpreisaufteilung zu gewinnen.
Objektbesichtigung und Bewertung:
Die persönliche Besichtigung der Immobilie durch unsere Sachverständigen ist für eine genaue Bewertung und die Erzielung der idealen Kaufpreisaufteilung unerlässlich. Unsere Immobiliengutachter führen vor Ort eine detaillierte Inspektion des Objekts durch, um den Zustand und die spezifischen Merkmale der Immobilie bestmöglich zu bewerten. Dabei nutzen wir modernste Bewertungsverfahren, wie das Ertragswertverfahren, um den Wert der Immobilie präzise zu bestimmen.
Berechnung der Kaufpreisaufteilung:
Die Berechnung zur Aufteilung des Grundstückskaufpreises führen wir basierend auf den gesammelten Daten und der Bewertung der Immobilie durch. Hierzu nutzen wir spezielle Berechnungshilfen, um eine genaue und vorteilhafte Aufteilung des Kaufpreises zu erzielen. Diese Berechnungen sind auf die bestmöglichen steuerlichen Vorteile unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gerichtet.
Erstellung des Gutachtens:
Nach Abschluss der Berechnungen erstellen wir ein ausführliches Gutachten zur Kaufpreisaufteilung. Dieses Gutachten dokumentiert die Methodik, die verwendeten Bewertungsverfahren und die Ergebnisse unserer Analysen. Es enthält eine klare und nachvollziehbare Aufteilung des Kaufpreises und ist für Ihre Unterlagen sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt von entscheidender Bedeutung. Mit dieser berechneten Kaufpreisaufteilung können Sie nun die bestmöglichen steuerlichen Vorteile im Rahmen der rechtlichen Vorgaben geltend machen.
Beratung und Besprechung der Ergebnisse:
Nachdem das Gutachten erstellt wurde, besprechen wir die Ergebnisse ausführlich mit Ihnen. Wir erläutern die Aufteilung und geben Ihnen strategische Empfehlungen, wie Sie die Kaufpreisaufteilung optimal nutzen können, um Ihre steuerlichen Vorteile zu maximieren. Unsere Experten stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Unterstützung bei der Umsetzung:
Wir lassen Sie nicht allein – auch nach der Erstellung des Gutachtens stehen wir Ihnen zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Einreichung der Kaufpreisaufteilung beim Finanzamt und helfen Ihnen, eventuelle Rückfragen oder Unklarheiten zu klären. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Gutachten anerkannt wird und Sie alle steuerlichen Vorteile realisieren können.
Warum die Kaufpreisaufteilung durch das Finanzamt häufig nachteilig für Vermieter ist
Die Aufteilung des Kaufpreises durch das Finanzamt kann für Vermieter oft nachteilig sein, da dabei häufig standardisierte Bewertungsmethoden zur Anwendung kommen, die nicht die individuellen Merkmale und den Zustand Ihrer Immobilie berücksichtigen. Diese allgemeinen Ansätze führen dazu, dass der Wert des Gebäudes sowie des Grundstücks nicht korrekt erfasst wird, was wiederum Ihre steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten einschränkt. Oft wird ein überproportionaler Anteil des Kaufpreises dem Grundstück zugeordnet, welches nicht abschreibbar ist, wodurch Ihre Steuerlast entsprechend unnötigerweise erhöht wird.
Unverbindliches Angebot
Für eine zuverlässige Bewertung Ihrer Immobilie ist fachliche Kompetenz entscheidend. Dr. Timmer & Luibrand stehen für realistische, zeitnahe und professionelle Immobilienbewertungen – sichern Sie sich jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung.
Gerne über das Kontaktformular rechts oder Sie rufen uns an unter der
+49 (0) 711 2551 2550
Häufig gestellte Fragen zur Kaufpreisaufteilung
Wann lohnt sich eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung finanziell?
Eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung lohnt sich besonders bei wertmindernden Grundstückseigenschaften wie Altlasten, Lärmbelastung oder ungünstiger Ecklage, die im Bodenrichtwert nicht berücksichtigt sind. Ebenso profitieren Eigentümer von wertsteigernden Gebäudeeigenschaften wie hochwertigen Modernisierungen oder besonderen Ausstattungsmerkmalen. In Ballungszentren führt die standardisierte Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung häufig zu einer Übergewichtung des Grund- und Bodenanteils, wodurch das Abschreibungspotential unnötig reduziert wird. Die individuelle Gutachtenerstellung berücksichtigt sämtliche orts- und objektspezifischen Wertfaktoren und führt regelmäßig zu deutlich höheren Gebäudeanteilen.
Warum führt die BMF-Arbeitshilfe oft zu ungünstigen Ergebnissen?
Die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung wurde vom Bundesfinanzhof bereits mehrfach kritisiert, da sie als „pro-fiskalisches Tool“ wichtige wertbeeinflussende Faktoren systematisch außer Acht lässt. Das typisierte Verfahren kann objektspezifische Besonderheiten wie individuelle Modernisierungen, besondere Lagemerkmale oder Bodenkontaminationen nicht erfassen. Dadurch entstehen häufig verzerrte Ergebnisse, die steuerlich den „worst case“ für den Immobilieneigentümer darstellen. Die starre Verfahrensreihenfolge verhindert zudem die Anwendung objektiv geeigneterer Bewertungsmethoden. Ein individuelles Gutachten kann diese Schwächen überwinden und zu einer marktgerechteren, für den Steuerpflichtigen günstigeren Aufteilung führen.
Kann das Finanzamt meine gutachterliche Kaufpreisaufteilung ablehnen?
Eine fachlich fundierte und sachverständige Kaufpreisaufteilung können die Finanzbehörden praktisch nicht rechtswirksam ablehnen, da sie auf nachvollziehbaren Bewertungsargumenten basiert. Gerichte haben wiederholt bestätigt, dass das Finanzamt qualifizierte Gutachten nicht ignorieren darf und nicht stur auf die Arbeitshilfe für die Kaufpreisaufteilung verweisen kann. In der Praxis liegt die Anerkennungsquote professioneller Gutachten bei nahezu 100 Prozent. Sollte dennoch eine Beanstandung erfolgen, haben Steuerpflichtige im Einspruchsverfahren ausgezeichnete Erfolgsaussichten, da die gutachterliche Argumentation der pauschalierten BMF-Arbeitshilfe fachlich überlegen ist. Zudem gewähren viele Anbieter Rechtsschutz und Erfolgsgarantien.
Ist eine nachträgliche Korrektur der Kaufpreisaufteilung möglich?
Auch wenn bereits eine Aufteilung von Grund und Boden beim Finanzamt nach der BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung vorgenommen wurde, können Steuerpflichtige die Bemessungsgrundlage mit einem qualifizierten Gutachten nachträglich anpassen lassen. Die Korrektur wirkt für alle zukünftigen Jahre sowie für alle noch nicht bestandskräftigen Veranlagungszeiträume. Dies ermöglicht oft erhebliche Nachzahlungsansprüche durch höhere AfA-Beträge. Voraussetzung ist der Nachweis, dass der ursprünglich angesetzte Gebäudeanteil zu niedrig war. Besonders bei Altbeständen, die vor Jahren mit der damals noch unzureichenderen Kaufpreisaufteilung des Bundesfinanzministeriums bewertet wurden, bestehen häufig erhebliche Optimierungspotentiale. Die Investition in ein Gutachten amortisiert sich meist bereits im ersten Jahr.
Was kostet ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung und rechnet es sich?
Die Investition in ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung amortisiert sich aufgrund der langfristigen Steuervorteile in der Regel sehr schnell. Bereits wenige Prozentpunkte mehr beim Gebäudeanteil führen über die Abschreibungsdauer zu Tausenden Euro zusätzlicher Steuerersparnis. Bei einem typischen Mehrfamilienhaus kann eine um zehn Prozentpunkte höhere Gewichtung des Gebäudeanteils über einen Zeitraum von 50 Jahren zu einem zusätzlichen Abschreibungsvolumen von über 30.000 Euro führen. Die daraus resultierende Steuerersparnis übersteigt die Gutachtenkosten in der Regel um ein Vielfaches. Wichtig ist eine frühzeitige Beauftragung, da nachträgliche Korrekturen nicht rückwirkend für bereits bestandskräftige Bescheide gelten. Viele Anbieter stellen einen kostenlosen Rechner zur ersten Orientierung für die Kaufpreisaufteilung zur Verfügung.
Sollte die Kaufpreisaufteilung bereits vor dem Kauf erfolgen?
Die ideale Timing für eine professionelle Kaufpreisaufteilung liegt nach Vertragsabschluss. Es ist ratsam keine Aufteilung des Kaufpreises im mnotariellen Kaufvertrag vorzunehmen Idealerweise kann die Aufteilung auch zeitnah nach Vertragsabschluss, aber vor der ersten Steuererklärung vorgenommen werden. Spätere Korrekturen sind zwar möglich, wirken aber nicht rückwirkend für bereits bestandskräftige Bescheide, wodurch Steuervorteile unwiederbringlich verloren gehen.
Welche Bewertungsverfahren gibt es und wann werden sie angewendet?
Für die Kaufpreisaufteilung stehen drei standardisierte Bewertungsverfahren zur Verfügung, die je nach Objektart und Datenlage zur Anwendung kommen. Das Vergleichswertverfahren eignet sich für Eigentumswohnungen und basiert auf tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte. Das Ertragswertverfahren ist die Methode der Wahl für vermietete Objekte und kapitalisiert die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Das Sachwertverfahren ermittelt den Gebäudewert über Herstellungskosten und kommt bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern zur Anwendung. Während die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung einer starren hierarchischen Reihenfolge folgt, wählen qualifizierte Sachverständige das objektiv passende Verfahren oder kombinieren mehrere Ansätze für eine marktgerechte Bewertung.
Was passiert bei Streit mit dem Finanzamt um die Kaufpreisaufteilung?
Bei Meinungsverschiedenheiten zur Kaufpreisaufteilung beim Finanzamt steht Steuerpflichtigen der Rechtsweg über Einspruch und gegebenenfalls Klage offen. Die Erfolgsaussichten sind bei einer gutachterlich fundierten Kaufpreisaufteilung ausgezeichnet, da die Finanzverwaltung nachvollziehbare Bewertungsargumente nicht einfach ignorieren kann. Viele spezialisierte Anbieter bieten ihren Mandanten Rechtsschutz und Erfolgsgarantien, da sie von der Qualität ihrer Gutachten überzeugt sind. Die Anerkennungsquote professioneller Kaufpreisaufteilungen liegt bei nahezu 100 Prozent. Sollte dennoch ein Gerichtsverfahren erforderlich werden, haben Steuerpflichtige mit einem qualifizierten Gutachten deutlich bessere Karten als mit der standardisierten Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung. Die meisten Streitfälle werden bereits im Einspruchsverfahren zugunsten des Steuerpflichtigen gelöst.
Wie hoch kann der Gebäudeanteil maximal sein?
Eine feste Obergrenze für den Gebäudeanteil existiert nicht, da die Kaufpreisaufteilung für Grund und Boden immer objektspezifisch erfolgen muss. Entscheidend ist die Marktgerechtigkeit und Plausibilität der gewählten Einteilung. Die Finanzgerichte haben unterschiedliche Toleranzgrenzen für Abweichungen vom Bodenrichtwert entwickelt – diese reichen von 10 Prozent (Finanzgericht München) bis 30 Prozent (Finanzgericht Düsseldorf). Ausschlaggebend ist in jedem Fall die fachliche Begründung der gewählten Aufteilung. Ein qualifiziertes Gutachten kann auch deutlichere Abweichungen rechtfertigen, wenn objektspezifische Besonderheiten wie Altlasten, besondere Lagen oder außergewöhnliche Modernisierungen dies sachlich begründen. Die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung hingegen lässt solche individuellen Faktoren völlig außer Acht und führt daher oft zu suboptimalen Ergebnissen.
Kann ich meine bestehende Kaufpreisaufteilung kostenfrei prüfen lassen?
Viele spezialisierte Anbieter bieten kostenfreie Ersteinschätzungen an, um das Optimierungspotential bestehender Kaufpreisaufteilungen zu bewerten. Dabei wird geprüft, ob sich eine gutachterliche Neubewertung finanziell lohnt und welche Steuermehrersparnis realistisch erzielbar ist. Diese unverbindlichen Analysen berücksichtigen die spezifischen Objektmerkmale, die aktuelle Aufteilung von Grund und Boden beim Finanzamt und den Regionalfaktor. Besonders bei älteren Bewertungen nach der früheren BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bestehen oft erhebliche Optimierungsmöglichkeiten. Die kostenlosen Vorab-Analysen ermöglichen eine fundierte Entscheidung über die Beauftragung eines ausführlichen Gutachtens. Ein seriöser kostenloser Rechner für die Kaufpreisaufteilung kann bereits erste Anhaltspunkte für das Verbesserungspotential liefern, ersetzt aber keine professionelle Einzelfallprüfung.