Grundbuchauszug beantragen: Ihr vollständiger Leitfaden für 2025

 

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder finanzieren möchten, ist ein Grundbuchauszug unerlässlich. Dieses wichtige Dokument enthält alle rechtlichen Informationen zu Ihrem Eigentum und schützt Sie so vor unliebsamen Überraschungen. Doch viele Immobilieneigentümer stellen sich die Frage: Wo kann ich einen Grundbuchauszug beantragen und welche Kosten entstehen dabei? In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um die Beantragung, den Inhalt und die praktische Verwendung des Grundbuchauszugs.

Was ist ein Grundbuchauszug? Definition und rechtliche Bedeutung

 

Ein Grundbuchauszug ist eine offizielle Abschrift aller Einträge zu einem bestimmten Grundstück aus dem entsprechenden Grundbuch. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das vom Staat geführt wird und in dem alle Eigentumsverhältnisse von Grundstücken in Deutschland verbindlich geregelt sind. Jedes Grundstück erhält dabei ein eigenes Grundbuchblatt mit einer eindeutigen Blattnummer.

Der wesentliche Unterschied zwischen Grundbuch und Grundbuchauszug liegt in der Form. Während das Grundbuch das vollständige, kontinuierlich geführte Register darstellt, ist der Auszug eine Momentaufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dies macht deutlich, dass sich die rechtlichen Verhältnisse nach Ausstellung des Dokuments ändern können.

Rechtliche Grundlagen und Datenschutz

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Einsicht in das Grundbuch finden sich in der Grundbuchordnung (GBO). Da ein Grundbucheintrag sensible personenbezogene Daten preisgibt, unterliegt der Zugriff strengen Datenschutzbestimmungen. Nicht jeder darf beliebige Grundbucheinträge einsehen, hierfür ist ein berechtigtes Interesse erforderlich.

Die Führung der Grundbücher obliegt den Grundbuchämtern, die organisatorisch den Amtsgerichten zugeordnet sind. Da jedes Amtsgericht für einen bestimmten Grundbuchbezirk zuständig ist, müssen Sie den Auszug aus dem Grundbuchamt bei der territorial zuständigen Stelle beantragen.

Wann und wofür brauchen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug?

 

Die Anforderung einen Grundbuchauszug beantragen ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen und praktischen Notwendigkeiten. Ein aktueller Grundbuchauszug dient primär der Rechtssicherheit und Transparenz im Immobilienverkehr.

Immobilienkauf und -verkauf

 

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, benötigen Sie zwingend einen beglaubigten Grundbuchauszug. Dieser weist nach, dass Sie rechtmäßiger Eigentümer sind und zur Veräußerung berechtigt. Auch potenzielle Käufer verlangen Einsicht in den Grundbuchauszug, um sich über Lasten und Rechte Dritter zu informieren. Wie erhalten Sie als Verkäufer den erforderlichen Nachweis? Sie können ihn beim zuständigen Grundbuchamt oder über einen Notar beantragen.

Beleihungsprüfung und Finanzierung

 

Für jede Immobilienfinanzierung verlangen Banken und Sparkassen einen aktuellen Grundbuchauszug. Dieser dient der Beleihungsprüfung und ermöglicht es der kreditgebenden Bank, die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen und den Immobilienwert als Kreditsicherheit zu bewerten. Dabei prüft die Bank auch, ob bereits Grundschulden oder Hypotheken eingetragen sind, die ihre eigene Sicherheit beeinträchtigen könnten.

Weitere wichtige Verwendungszwecke

  • Bauvorhaben und Baugenehmigungen: Bauherren müssen gegenüber der Baubehörde nachweisen, dass sie berechtigt sind, auf dem Grundstück zu bauen
  • Erbschaftsangelegenheiten: Erben benötigen den Auszug zur Klärung der Eigentumsverhältnisse und für die Umschreibung des Eigentums
  • Mietverhältnisse: Mieter können überprüfen, ob ihr Vermieter tatsächlich Eigentümer der vermieteten Immobilie ist
  • Grundsteuererklärung: Für die neue Grundsteuererklärung können Informationen aus dem Grundbuchblatt relevant werden
  • Wertermittlung: Sachverständige benötigen das Dokument für eine fundierte Immobilienbewertung

Berechtigung: Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

 

Das Grundbuch unterliegt dem Datenschutz, weshalb nicht jeder beliebige Einträge einsehen darf. Um Grundbuchauszug anfordern zu können, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieses berechtigte Interesse wird vom zuständigen Grundbuchamt im Einzelfall geprüft.

Personen mit automatischem Einsichtsrecht

  • Grundstückseigentümer: Sie haben jederzeit das Recht, Auszüge zu ihrem eigenen Eigentum zu verlangen
  • Rechteinhaber: Personen mit eingetragenen Rechten (Nießbrauch, Wohnrecht, Dienstbarkeiten)
  • Erben: Rechtmäßige Erben können nach entsprechendem Nachweis Einsicht verlangen
  • Pflichtteilsberechtigte: Diese haben ein berechtigtes Interesse zur Überprüfung des Nachlasses

Personen mit bedingtem Einsichtsrecht

  • Potenzielle Käufer: Mit Vollmacht des Eigentümers oder bei nachgewiesenem Kaufinteresse
  • Mieter: Zur Überprüfung der Eigentümerstellung des Vermieters (meist ausreichend: Vorlage des Mietvertrags)
  • Gläubiger: Bei berechtigten Forderungen, insbesondere im Rahmen von Zwangsvollstreckungen
  • Bevollmächtigte: Mit gültiger, schriftlicher Vollmacht des Berechtigten

Professionelle Akteure mit Zugangsrecht

 

Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit können Notare, Rechtsanwälte, Makler und Sachverständige einen Grundbuchauszug beantragen. Banken erhalten Zugang bei Finanzierungsvorhaben, während Gerichte und Behörden ohnehin unbeschränkten Zugriff haben.

Grundbuchauszug beantragen: Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung

 

Wo man Grundbuchauszüge beantragen kann ist oft die erste Frage von Immobilieneigentümern. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Grundbuchbezirk, in dem Ihr Grundstück liegt. Jedes Amtsgericht führt die Grundbücher für seinen Bezirk.

Das zuständige Grundbuchamt ermitteln

 

Die territoriale Zuständigkeit können Sie auf verschiedene Weise ermitteln:

  • Online-Suchdienste der Landesjustizverwaltungen
  • Telefonische Anfrage bei der örtlichen Justiz
  • Ergebnis aus vorhandenen Dokumenten (alter Grundbuchauszug, Kaufvertrag)

Benötigte Unterlagen und Angaben

 

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Informationen und Dokumente:

  • Grundbuchbezirk und Blattnummer (falls bekannt)
  • Vollständige Adresse des Grundstücks (Straße, Hausnummer, Ort)
  • Flurstücksnummer (aus dem Katasterauszug)
  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
  • Nachweis des berechtigten Interesses (Eigentumsnachweis, Vollmacht, Kaufvertrag)

Antragswege im Überblick

 

Persönliche Antragstellung vor Ort

Der direkte Gang zum Grundbuchamt hat den Vorteil, dass Ihr Antrag sofort bearbeitet wird. Oft können Sie den Auszug noch am selben Tag erhalten. Wie erhalten Sie den schnellsten Service? Mit vollständigen Unterlagen und ausreichend Zeit für eventuelle Wartezeiten.

Sie können auch einen schriftlichen Antrag stellen. Ein formloses Schreiben mit allen erforderlichen Angaben können Sie per Post oder Fax einreichen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen nach Posteingang.

Online-Verfahren nach Bundesländern: Die Beantragung eines Grundbuchauszugs online ist nicht in allen Bundesländern für Privatpersonen möglich. Wo dies möglich ist, müssen Sie sich in der Regel registrieren und Ihre Identität elektronisch nachweisen. Das elektronische Antragsverfahren beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Rolle des Notars für beschleunigte Bearbeitung

Notare verfügen über einen privilegierten Zugang zum elektronischen Grundbuch und können Grundbuchauszüge online beantragen. Sie erhalten die Dokumente innerhalb weniger Minuten. Dies ist besonders sinnvoll, wenn ohnehin notarielle Dienstleistungen für Ihre Immobilientransaktion erforderlich sind.

Aufbau und Inhalt des Grundbuchauszugs verstehen

 

Ein Grundbuchblatt gliedert sich in mehrere standardisierte Bereiche, die jeweils spezifische Informationen enthalten. Das Verständnis dieser Struktur hilft Ihnen, die rechtlichen Verhältnisse Ihrer Immobilie vollständig zu erfassen.

Deckblatt mit amtlichen Angaben

 

Das Deckblatt enthält die grundlegenden Identifikationsmerkmale:

  • Zuständiges Amtsgericht und Grundbuchbezirk
  • Blattnummer des Grundstücks
  • Gemarkung und eventuelle Bandangabe
  • Datum der letzten Änderung und des Ausdrucks

Diese Angaben dienen der eindeutigen Zuordnung und Aktualitätsprüfung des Dokuments.

Bestandsverzeichnis: Die Grundstücksdaten

 

Das Bestandsverzeichnis führt alle zu diesem Grundbuchblatt gehörenden Grundstücke auf. Es enthält:

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
  • Wirtschaftsart und Lage (Wohngrundstück, Ackerfläche etc.)
  • Größe des Grundstücks in Quadratmetern
  • Anschrift des Grundstücks
  • Herrschvermerke (Begünstigungen des Grundstücks)

Abteilung I: Eigentümerverhältnisse

 

Die erste Abteilung listet alle aktuellen und ehemaligen Eigentümer auf. Sie finden hier:

  • Namen und Anschriften der Eigentümer
  • Eigentumsanteile bei mehreren Berechtigten
  • Grundlage der Eintragung (Kaufvertrag, Erbschein etc.)
  • Datum der Eigentumsumschreibung

Gestrichene Einträge kennzeichnen ehemalige Eigentümer und deren Rechtsübergänge.

Abteilung II: Lasten und Beschränkungen

 

In der zweiten Abteilung werden alle dinglichen Rechte und Beschränkungen aufgeführt:

  • Dienstbarkeiten (Wegerecht, Leitungsrecht)
  • Nießbrauch und Wohnrechte
  • Reallasten
  • Erbbaurechte
  • Vorkaufsrechte

Diese Einträge können erheblichen Einfluss auf die Nutzbarkeit und den Wert Ihrer Immobilie haben.

Abteilung III: Grundpfandrechte

 

Die dritte Abteilung dokumentiert alle finanziellen Belastungen:

  • Grundschulden zur Kreditsicherung
  • Hypotheken (heute selten)
  • Rentenschulden
  • Höhe der Belastung in Euro
  • Begünstigte Gläubiger

Diese Informationen sind für Käufer und Finanziers von entscheidender Bedeutung.

Kennzeichnung gelöschter Einträge

 

Ungültige oder gelöschte Einträge sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet. In Papierform erfolgt dies mit roter Tinte, in elektronischen Auszügen mit schwarzer. Diese Einträge verlieren ihre Rechtswirkung, sind aber weiterhin sichtbar, um die Grundbuchgeschichte nachvollziehbar zu machen.

Beglaubigter vs. unbeglaubigter Grundbuchauszug

 

Die Entscheidung zwischen beglaubigter und unbeglaubigter Form hängt vom geplanten Verwendungszweck ab. Diese Unterscheidung beeinflusst sowohl die rechtliche Wirkung als auch die Kosten für Grundbuchauszug.

Wann benötigen Sie eine Beglaubigung?

 

Beglaubigte Auszüge sind zwingend erforderlich bei:

  • Immobilienverkauf (Eigentumsnachweis gegenüber Käufer und Notar)
  • Beleihungsprüfung durch Banken bei Kreditanträgen
  • Gerichtlichen Verfahren als Beweismittel
  • Behördlichen Anträgen (Baugenehmigung, steuerliche Verfahren)

Die Beglaubigung bestätigt amtlich, dass es sich um eine unverfälschte Abschrift handelt und der Inhalt dem aktuellen Grundbuchstand entspricht.

Verwendung unbeglaubigter Auszüge

 

Unbeglaubigte Auszüge genügen für:

  • Private Informationszwecke
  • Vorbereitung von Vertragsverhandlungen
  • Mieter-Überprüfung des Vermieter-Status
  • Interne Unternehmens- oder Vereinsdokumentation

Was Sie dabei beachten sollten: Unbeglaubigte Auszüge haben vor Gerichten und Behörden keine Beweiskraft.

Rechtliche Unterschiede und Empfehlungen

 

Die rechtliche Wirkung ist erheblich unterschiedlich. Nur beglaubigte Auszüge gelten als öffentliche Urkunden mit Beweiskraft vor Gericht. Bei wichtigen Rechtsgeschäften sollten Sie daher grundsätzlich die beglaubigte Variante wählen, auch wenn diese teurer ist.

Kosten, Gebühren und Preise im Überblick

 

Die Kosten für Grundbuchauskünfte sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt. Einen kostenloser Grundbuchauszug gibt es nicht. Die Gebühren fallen immer an, unabhängig vom Antragsteller oder Verwendungszweck.

Gesetzlich geregelte Grundgebühren

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts:

  • Unbeglaubigte Abschrift: 10 Euro
  • Beglaubigte Abschrift: 20 Euro
  • Elektronische Abschrift: 10 Euro (unbeglaubigt)

Preisvergleich verschiedener Antragswege

Notarielle Beantragung:

  • Unbeglaubigte Abschrift: 10 Euro
  • Beglaubigte Abschrift: 15 Euro
  • Zusätzlich: Notarkosten je nach Aufwand

Online-Dienstleister:

  • Servicegebühren von 25-35 Euro zusätzlich zu den Grundgebühren
  • Gesamtkosten: 35-55 Euro je nach Anbieter und Beglaubigung

Elektronisches Grundbuch: Spezielle Kosten

 

Für den direkten Online-Zugang zum elektronischen Grundbuch fallen an:

  • Einmalige Anmeldegebühr: bis zu 50 Euro
  • Pro Abruf: 8 Euro je Grundbuchblatt

Dieser Zugang steht jedoch nur bestimmten Berufsgruppen offen.

Spartipps und Kostenoptimierung

 

Woher bekommen Sie günstigere Alternativen? Prüfen Sie zunächst, ob vorhandene Auszüge ausreichen. Banken akzeptieren oft Dokumente, die bis zu sechs Monate alt sind. Bei Immobilienkäufen können Sie den Verkäufer bitten, einen aktuellen Grundbuchauszug zur Verfügung zu stellen.

Wenn möglich, nutzen Sie die direkte Beantragung beim Amtsgericht statt teurer Online-Dienste. Die Ersparnis kann 25 bis 35 Euro pro Antrag betragen.

FAQ: Häufige Fragen zum Grundbuchauszug

 

1. Wie lange ist ein Grundbuchauszug gültig?

Da ein Grundbuchauszug eine Momentaufnahme zum Ausstellungszeitpunkt darstellt, besitzt er keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. Wie lange er praktisch verwendbar ist, hängt vom jeweiligen Zweck ab. Banken und andere Finanzierungsinstitute akzeptieren in der Regel Auszüge, die nicht älter als sechs Monate sind. Bei Immobilienverkäufen sollten Sie einen möglichst aktuellen Grundbuchauszug vorlegen, der idealerweise nicht älter als drei Monate ist. Gerichte und Behörden können je nach Verfahren unterschiedliche Aktualitätsanforderungen stellen. Um festzustellen, ob Ihr Dokument noch verwendbar ist, prüfen Sie das Ausstellungsdatum und erfragen Sie die spezifischen Anforderungen beim jeweiligen Empfänger.

2. Kann ich einen Grundbuchauszug kostenlos erhalten?

In Deutschland gibt es grundsätzlich keinen kostenlosen Grundbuchauszug. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz bundesweit einheitlich festgelegt und betragen für unbeglaubigte Auszüge mindestens 10 Euro. Auch Online-Dienste, die mit kostenlosen Angeboten werben, erheben letztendlich Servicegebühren. Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Gebühren gelten für alle Antragsteller gleichermaßen, d. h., weder Eigentümer noch andere Berechtigte erhalten Rabatte. Die einzige Möglichkeit, die Kosten zu reduzieren, besteht darin, vorhandene Auszüge zu nutzen oder den günstigsten Antragsweg beim Amtsgericht zu wählen, statt teurere Online-Dienste zu verwenden.

3. Wo finde ich die Grundbuch-Blattnummer meiner Immobilie?

Die Blattnummer Ihres Grundbuchblatts finden Sie in verschiedenen Dokumenten. Alte Grundbuchauszüge enthalten diese Information auf dem Deckblatt. Auch Kaufverträge, Finanzierungsunterlagen und Versicherungspolicen führen die Blattnummer auf. Falls Sie diese Dokumente nicht zur Hand haben, hilft das zuständige Amtsgericht weiter. Wie erhalte ich diese Information? Mit der vollständigen Adresse und der Flurstücksnummer aus dem Katasterauszug kann das Grundbuchamt die entsprechende Blattnummer ermitteln. Bei neueren Immobilien finden Sie die Nummer oft auch in der Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen oder in Unterlagen der Hausverwaltung.

4. Was ist der Unterschied zwischen Grundbuchauszug und Katasterauszug?

Ein Grundbuchauszug und ein Katasterauszug dienen unterschiedlichen Zwecken und enthalten verschiedene Informationen. Der Grundbuchauszug dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse. Er enthält Angaben zu Eigentümern, Belastungen, Rechten und Beschränkungen. Der Katasterauszug enthält dagegen die vermessungstechnischen und beschreibenden Daten wie die exakte Lage, die Größe, den Grenzverlauf und die Nutzungsart des Grundstücks. Bei Immobilientransaktionen ergänzen sich beide Dokumente. Woher bekommt man welches Dokument? Den Grundbuchauszug fordern Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts an, während Sie Katasterauszüge bei den Vermessungs- oder Katasterämtern erhalten. Für eine vollständige Immobiliendokumentation benötigen Sie in der Regel beide Unterlagen.

5. Kann mein Nachbar einen Grundbuchauszug meiner Immobilie anfordern?

Nachbarn haben grundsätzlich kein berechtigtes Interesse, einen Grundbuchauszug zu beantragen. Das Grundbuch unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen, die eine unbefugte Einsichtnahme verhindern. Was sind Ausnahmen? Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise bei konkreten Rechtsstreitigkeiten, eingetragenen Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte) oder anderen rechtlichen Verbindungen zwischen den Grundstücken vorliegen. Das Grundbuchamt prüft jeden Antrag einzeln und verlangt entsprechende Nachweise. Nachbarschaftliche Neugier oder allgemeine Informationswünsche reichen nicht aus. Bei unbefugten Einsichtnahme-Versuchen können Sie sich an die Datenschutzaufsicht wenden.

6. Wie schnell bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Je nach Antragsweg variieren die Bearbeitungszeiten erheblich. Schriftliche Anträge beim Amtsgericht dauern in der Regel ein bis zwei Wochen nach Posteingang. Am schnellsten sind Sie mit dem Online-Antrag. Wenn Sie den Antrag persönlich vor Ort stellen, erhalten Sie den Auszug oft am selben Tag, sofern alle Unterlagen vollständig sind. Den schnellsten Service bieten Notare, die über einen elektronischen Zugang verfügen und den Grundbuchauszug online abrufen können. Hier dauert es nur wenige Minuten. Als Privatperson können Sie einen Grundbuchauszug nur in wenigen Bundesländern online beantragen. Meist ist dafür eine vorherige Registrierung mit elektronischer Identitätsprüfung erforderlich. In dringenden Fällen empfiehlt sich daher der Gang zum Notar oder die persönliche Antragstellung beim Grundbuchamt.

7. Was bedeuten die Unterstreichungen im Grundbuchauszug?

Unterstreichungen in einem Grundbuchauszug kennzeichnen gelöschte oder rechtlich unwirksam gewordene Einträge. In Papierauszügen erfolgt die Kennzeichnung mit roter Tinte, in elektronischen Auszügen erscheinen die Markierungen schwarz. Diese gestrichenen Einträge sind zwar nicht mehr rechtswirksam, bleiben aber zur Nachvollziehbarkeit der Grundbuchgeschichte sichtbar. Was Sie dabei beachten sollten: Nur die nicht durchgestrichenen Einträge sind rechtlich relevant. Bei umfangreichen Löschungen werden auch Querstriche verwendet. Wie bekommt man Klarheit über unklare Markierungen? Das Grundbuchamt kann erläutern, warum bestimmte Einträge gestrichen wurden und seit wann sie unwirksam sind. Diese Transparenz ist besonders bei der Bewertung historischer Belastungen hilfreich.

8. Benötige ich für jeden Antrag eine neue Vollmacht?

Eine einmal erteilte schriftliche Vollmacht für Grundbuchangelegenheiten kann in der Regel für mehrere Anträge verwendet werden, sofern sie nicht widerrufen wurde oder zeitlich befristet ist. Was sollten Sie prüfen? Die konkrete Formulierung der Vollmacht und eventuelle Beschränkungen. Manche Vollmachten gelten nur für spezifische Grundstücke oder bestimmte Zeiträume. Zudem kann das jeweilige Grundbuchamt zusätzliche Anforderungen stellen, beispielsweise eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift oder eine Aktualisierung, wenn die Vollmacht bereits vor längerer Zeit ausgestellt wurde. So vermeiden Sie Probleme: Lassen Sie umfassende Vollmachten notariell beurkunden und verwahren Sie das Original sorgfältig. Bei häufigen Anträgen empfiehlt sich eine unbefristete Generalvollmacht für Grundbuchsachen.

9. Was passiert, wenn Angaben im Grundbuch falsch sind?

Fehlerhafte Einträge im Grundbuchblatt können durch einen Berichtigungsantrag beim zuständigen Grundbuchamt korrigiert werden. In der Regel ist hierfür notarielle Unterstützung erforderlich und es müssen entsprechende Nachweise für den korrekten Sachverhalt erbracht werden. Wie läuft die Korrektur ab? Bei offensichtlichen Schreibfehlern genügen oft einfache Belege. Komplexere Fälle erfordern eine umfassende Dokumentation oder sogar ein Grundbuchberichtigungsverfahren vor Gericht. Was kostet eine Berichtigung? Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert und können erheblich ausfallen. Fehler, die durch das Grundbuchamt selbst verursacht wurden, werden in der Regel kostenfrei korrigiert. Bei strittigen Sachverhalten sollten Sie rechtlichen Beistand durch einen spezialisierten Anwalt oder Notar hinzuziehen.

10. Kann ich als Mieter immer einen Grundbuchauszug der Mietwohnung anfordern?

Als Mieter haben Sie grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran, zu prüfen, ob Ihr Vermieter tatsächlich Eigentümer der vermieteten Immobilie ist. Das Grundbuchamt prüft jedoch jeden Einzelfall und kann zusätzliche Nachweise verlangen. Bestellen Sie den Auszug daher zusammen mit einer Kopie Ihres Mietvertrags, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen. Was sollten Sie beachten? Manche Grundbuchämter akzeptieren nur aktuelle Mietverträge oder verlangen zusätzliche Begründungen für die Einsichtnahme. Wenn Ihnen die Einsicht verweigert wird, können Sie beim übergeordneten Landgericht Beschwerde einlegen. Muster für Anträge finden Sie oft auf den Websites der Amtsgerichte. Alternativ können Sie sich auch an einen Mieterverein wenden, der Sie bei der Antragstellung unterstützt.

Zusammenfassung:

Ein Grundbuchauszug ist für alle Immobilienangelegenheiten ein unverzichtbares Dokument. Wenn Sie sich mit den Antragswegen, Kosten und Verwendungszwecken auskennen, können Sie dieses wichtige Instrument effizient nutzen und sich vor rechtlichen Problemen schützen.

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