Geerbtes Haus verkaufen: Steuerliche Aspekte, Fristen und rechtliche Grundlagen

Die Erbschaft einer Immobilie ist nicht nur emotional herausfordernd, sondern wirft auch komplexe steuerliche und rechtliche Fragen auf. Wenn Sie ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung verkaufen möchten oder müssen, können die steuerlichen Konsequenzen erheblich sein und sollten sorgfältig durchdacht werden. Dieser umfassende Ratgeber erklärt Ihnen alle wichtigen Aspekte zum diesem Thema und zeigt Ihnen, wie Sie dabei rechtssicher vorgehen und Steuerfallen vermeiden.

1. Geerbtes Haus verkaufen: Rechtliche Grundlagen und erste Schritte

Wann dürfen Sie eine geerbte Immobilie verkaufen?

Die Frage „Kann ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen?“ beschäftigt viele Erben. Grundsätzlich ist ein Verkauf erst möglich, nachdem Sie rechtmäßiger Eigentümer geworden sind. Dafür benötigen Sie einen Erbschein, ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, um Ihre Erbberechtigung nachzuweisen.

Der wichtigste Schritt ist die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ohne diese Berichtigung können Sie die Immobilie nicht verkaufen. Das Grundbuchamt benötigt dafür folgende Dokumente:

  • Erbschein vom Nachlassgericht oder notarielles Testament
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Personalausweis des Erben
  • Bei Erbengemeinschaften: Nachweis aller Miterben

Besonderheiten bei Erbengemeinschaften

Wenn Sie ein geerbtes Haus als Teil einer Erbengemeinschaft verkaufen möchten, gelten strengere Regeln. Alle Miterben müssen dem Verkauf einstimmig zustimmen. Selbst wenn ein Erbe den größten Erbteil besitzt, kann er die Immobilie nicht allein veräußern.

Bei Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft haben Sie folgende Optionen:

  • Einvernehmlicher Verkauf mit Erlösaufteilung
  • Auszahlung der Miterben durch einen Erben
  • Verkauf einzelner Erbanteile (mit Vorkaufsrecht der Miterben)
  • Teilungsversteigerung als letztes Mittel

Immobilienbewertung vor dem Verkauf

Eine professionelle Wertermittlung ist sowohl für steuerliche Zwecke als auch für die Festlegung eines angemessenen Verkaufspreises unerlässlich. Das Finanzamt führt bei der Erbschaftssteuer oft eine eigene Bewertung durch, die häufig zu hoch ausfällt. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten kann dem entgegenwirken und Ihre Steuerlast reduzieren.

2. Erbschaftssteuer beim Verkauf geerbter Immobilien

Freibeträge und Steuerklassen verstehen

Die Erbschaftsteuer fällt unabhängig davon an, ob Sie die geerbte Immobilie verkaufen oder behalten. Ausschlaggebend sind Ihr Verwandtschaftsgrad zum Erblasser sowie der Wert der Immobilie. Die gesetzlichen Freibeträge betragen:

  • Ehepartner und Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Geschwister, Neffen, Nichten: 20.000 Euro

Nur der Betrag oberhalb des jeweiligen Freibetrags unterliegt der Erbschaftssteuer. Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse zwischen 7% und 50%.

Verkehrswert vs. Finanzamtsbewertung

Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert nach standardisierten Verfahren, die die individuellen Besonderheiten Ihrer Immobilie oft nicht berücksichtigen. Seit 2023 gelten neue Bewertungsrichtlinien, die in vielen Fällen zu höheren Werten führen.

Ein professionelles Gutachten kann in folgenden Fällen Steuern sparen:

  • Bei älteren oder sanierungsbedürftigen Immobilien
  • Wenn objektspezifische Mängel vorliegen
  • Bei besonderen Lage- oder Marktfaktoren
  • Bei vermieteten Objekten (10% Abschlag)

Steuerfreie Erbschaft durch Familienheimregelung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine geerbte Immobilie steuerfrei erben. Die Familienheimklausel gilt für:

  • Ehepartner/Lebenspartner: Unbegrenzte Wohnfläche, mindestens 10 Jahre Selbstnutzung
  • Kinder: Maximal 200 m² Wohnfläche, mindestens 10 Jahre Selbstnutzung
  • Sofortiger Einzug nach dem Erbfall erforderlich
  • Hauptwohnsitz in der Immobilie notwendig

Achtung: Verkaufen oder vermieten Sie die Immobilie innerhalb von 10 Jahren, wird die Erbschaftssteuer nachträglich fällig.

3. Spekulationssteuer: Fristen und Befreiungsmöglichkeiten

Die 10-Jahres-Spekulationsfrist verstehen

Wenn die geerbte Immobilie verkauft wird, fällt unter Umständen Spekulationssteuer an, sofern zwischen dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser und dem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Entscheidend ist dabei das Kaufdatum des Erblassers, nicht der Zeitpunkt der Erbschaft. Gleiches gilt, wenn Sie eine geerbte Wohnung verkaufen. Auch hier greift die Spekulationsfrist.

Beispiel: Ihr Vater kauft das Haus im Jahr 2018, verstirbt im Jahr 2023 und Sie verkaufen es im Jahr 2024. Die Spekulationsfrist läuft bis zum Jahr 2028. Sie müssen Spekulationssteuer zahlen.

Eigennutzungsregelung: Der 3-Jahres-Trick

Wenn die Dreijahresregelung erfüllt ist, können Sie die Erbschaftssteuer umgehen, wenn Sie eine geerbte Wohnung verkaufen. Auch beim Verkauf einer geerbten Immobilie ist diese Regelung zentral. Die Spekulationssteuer entfällt, wenn die Dreijahresregelung erfüllt ist.

  • Der Erblasser die Immobilie in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Verkauf selbst bewohnt hat
  • Sie selbst nach der Erbschaft mindestens zwei Kalenderjahre dort wohnen
  • Sie einem Kind die Immobilie mietfrei überlassen (ebenfalls zwei Kalenderjahre)

Wichtig: Es zählen angebrochene Kalenderjahre. Theoretisch können bereits 14 Monate Eigennutzung ausreichen.

Berechnung der Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer wird auf den Veräußerungsgewinn erhoben und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Verkaufskosten = steuerpflichtiger Gewinn

Absetzbare Kosten sind:

  • Notarkosten für den Verkauf
  • Maklergebühren
  • Grunderwerbsteuer (vom ursprünglichen Kauf)
  • Modernisierungskosten der letzten drei Jahre
  • Werbungskosten für den Verkauf

Sonderregelungen und Ausnahmen

Die geerbte Immobilie verkaufen – Steuer entfällt auch in folgenden Fällen:

  • Verkaufsgewinn unter 600 Euro (Freigrenze)
  • Verlustgeschäft (Verkaufspreis niedriger als Anschaffungskosten)
  • Maximal drei Immobilienverkäufe in fünf Jahren

4. Verkauf in der Erbengemeinschaft: Herausforderungen und Lösungen

Einstimmigkeitsprinzip beachten

Wenn Sie ein geerbtes Haus in Erbengemeinschaft verkaufen möchten, müssen alle Miterben zustimmen. Dies gilt auch für:

  • Festlegung des Verkaufspreises
  • Auswahl des Maklers
  • Verhandlungen mit Kaufinteressenten
  • Vertragsabschluss

Auszahlung einzelner Erben

Wenn ein Erbe die Immobilie selbst nutzen möchte, kann er die Miterben auszahlen. Der Auszahlungsbetrag berechnet sich aus dem Verkehrswert abzüglich des eigenen Erbteils.

Beispiel einer Auszahlungsberechnung:

  • Verkehrswert der Immobilie: 600.000 Euro
  • Erbteil des verbleibenden Erben: 50%
  • Auszahlungsbetrag: 300.000 Euro

Verkauf von Erbanteilen

Einzelne Erben können ihren Anteil verkaufen, müssen aber das Vorkaufsrecht der Miterben beachten. Der Verkauf an Dritte ist nur möglich, wenn:

  • Die Miterben schriftlich über das Verkaufsangebot informiert wurden
  • Die zweiwöchige Vorkaufsfrist abgelaufen ist
  • Der Verkauf notariell beurkundet wird

Teilungsversteigerung als letzter Ausweg

Können sich die Erben nicht einigen, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Bei diesem Zwangsverkauf werden jedoch in der Regel deutlich niedrigere Preise erzielt als auf dem freien Markt.

5. Kosten und Optimierung beim Hausverkauf

Typische Verkaufskosten

Beim Hausverkauf fallen verschiedene Kosten an, die Sie von der Spekulationssteuer absetzen können:

Direkte Verkaufskosten:

  • Maklergebühren
  • Notarkosten für die Beurkundung
  • Grundbuchkosten für die Eigentumsumschreibung
  • Spezialgutachten (Energieausweis, Bodengutachten)

Vorbereitungskosten:

  • Instandsetzungsarbeiten
  • Modernisierungsmaßnahmen der letzten drei Jahre
  • Vermarktungskosten (Exposé, Fotografien)
  • Behördliche Bescheinigungen

Steueroptimierung durch richtiges Timing

Der optimale Verkaufszeitpunkt hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Ablauf der Spekulationsfrist (10 Jahre nach ursprünglichem Kauf)
  • Eigennutzung für drei Kalenderjahre vor Verkauf
  • Modernisierungsmaßnahmen in den letzten drei Jahren vor Verkauf
  • Marktentwicklung und lokale Immobilienpreise

Vorfälligkeitsentschädigung bei bestehenden Darlehen

Wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist, können bei einer vorzeitigen Darlehensablösung erhebliche Kosten entstehen. Auch diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist steuerlich absetzbar.

6. Alternativen zum Verkauf: Eigennutzung vs. Vermietung

Eigennutzung prüfen

Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, sollten Sie eine Eigennutzung in Erwägung ziehen. Denn bei Eigennutzung entfallen sowohl die Spekulationssteuer als auch die Erbschaftssteuer (unter bestimmten Voraussetzungen).

Zu berücksichtigende Faktoren:

  • Lage und Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes
  • Zustand und Modernisierungsbedarf
  • Finanzielle Belastung durch Instandhaltung
  • Emotionale Bindung zur Immobilie

Vermietung als Alternative

Eine Vermietung kann langfristig rentabel sein, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern oder gut gelegenen Wohnungen. Zu beachten sind:

  • Mieteinnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden
  • Instandhaltungskosten sind teilweise absetzbar
  • Verwaltungsaufwand oder Hausverwaltungskosten
  • Risiko von Mietausfällen

Schenkung an Kinder

Anstatt die Immobilie zu verkaufen, können Sie diese zu Lebzeiten verschenken. Die Freibeträge für Schenkungen entsprechen denen der Erbschaftsteuer und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

7. Praxistipps für den optimalen Verkaufszeitpunkt

Marktanalyse und Preisermittlung

Eine realistische Preisermittlung ist entscheidend für den Verkaufserfolg. Berücksichtigen Sie:

  • Lokale Immobilienpreise und Marktentwicklung
  • Zustand und Ausstattung der Immobilie
  • Lage und Infrastruktur
  • Vergleichsverkäufe in der Nachbarschaft

Die aktuellen Marktbedingungen haben einen erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Verkaufspreis. In Zeiten steigender Immobilienpreise kann es sinnvoll sein, mit dem Verkauf zu warten, sofern die Spekulationsfrist dies zulässt. Bei fallenden Preisen sollten Sie hingegen nicht zu lange zögern.

Besichtigungsorganisation und Vermarktung

Professionelle Immobilienvorbereitung

Für den Verkaufserfolg Ihrer geerbten Immobilie ist eine professionelle Vermarktung entscheidend. Vor der Vermarktung sollten Sie zunächst eine gründliche Grundreinigung und Entrümpelung durchführen, um potenzielle Käufer nicht abzuschrecken. Kleinere Reparaturen und Schönheitsreparaturen wirken sich positiv auf den ersten Eindruck aus und können den Verkaufspreis steigern. Eine neutrale Gestaltung spricht eine breitere Käuferschicht an, da sich potenzielle Käufer besser vorstellen können, wie sie die Räume selbst gestalten würden. Unverzichtbar sind professionelle Fotografien für das Exposé, da die meisten Kaufinteressenten ihre erste Entscheidung anhand der Online-Präsentation treffen.

Zielgruppenorientierte Vermarktungsstrategie

Eine Zielgruppenanalyse hilft Ihnen bei der gezielten Vermarktung Ihrer Immobilie. Einfamilienhäuser sprechen vorrangig Familien an, die ausreichend Platz für ihre Bedürfnisse suchen. Renditeobjekte hingegen interessieren primär Investoren, die eine gute Kapitalanlage suchen. Bei bereits vermieteten Immobilien sind Kapitalanleger die Hauptzielgruppe, da diese sofortige Mieteinnahmen schätzen. Es ist wichtig, zwischen Eigennutzern und Anlegern zu unterscheiden, da beide Gruppen unterschiedliche Prioritäten haben und entsprechend angesprochen werden müssen.

Vollständige Dokumentenvorbereitung

Eine sorgfältige Vorbereitung der Dokumente ist für einen reibungslosen Verkaufsprozess unerlässlich. Zu den erforderlichen rechtlichen Dokumenten gehören ein aktueller, nicht älter als drei Monate, Grundbuchauszug sowie der Erbschein oder das Testament als Nachweis Ihrer Erbberechtigung. Bei Eigentumswohnungen benötigen Sie zusätzlich die Teilungserklärung und sollten eine Auflassungsvormerkung von eventuellen Altlasten vorlegen können.

Zu den technischen Unterlagen gehört der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis, wobei sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise akzeptiert werden. Grundrisse und Lagepläne erleichtern Interessenten die Orientierung, während Nachweise über Modernisierungen den Wert der Immobilie belegen können. Bei Eigentumswohnungen sind der aktuelle Wirtschaftsplan, die Verwaltungsabrechnung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen wichtige Informationsquellen für potenzielle Käufer.

Makler beauftragen oder Eigenverkauf wählen

Die Entscheidung für oder gegen einen Makler sollten Sie sorgfältig abwägen. Ein professioneller Makler bringt entscheidende Vorteile mit sich. Er verfügt über Erfahrung in den Bereichen Vermarktung und Preisfindung, sorgt für Rechtssicherheit bei der Vertragsabwicklung und spart Ihnen Zeit, indem er die Organisation der Besichtigungen übernimmt. Zudem hat er Zugang zu einem größeren Interessentennetzwerk und verfügt über Erfahrung in der Verhandlungsführung, was sich positiv auf den Verkaufspreis auswirken kann.

Allerdings entstehen durch die Beauftragung eines Maklers auch zusätzliche Kosten in Form von Maklergebühren, die in der Regel zwischen mehrere Prozent des Verkaufspreises betragen. Außerdem haben Sie weniger direkte Kontrolle über den Verkaufsprozess und müssen mögliche Interessenkonflikte bedenken.

Besonderheiten bei vermieteten Immobilien

Wenn Sie ein vermietetes, geerbtes Haus verkaufen möchten, müssen Sie besondere Regelungen beachten. So müssen die Mieter beispielsweise rechtzeitig über den geplanten Verkauf informiert werden, auch wenn sie kein grundsätzliches Mitspracherecht haben. Besichtigungen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den Mietern durchgeführt werden, wobei deren Wohnrecht zu respektieren ist.

8. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Optimierung

Zeitliche Optimierung des Verkaufs

Der Verkaufszeitpunkt kann erheblichen Einfluss auf Ihre Steuerlast haben. Folgende Strategien sind zu beachten:

Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist:

  • Warten Sie die 10-Jahres-Frist ab, um Spekulationssteuer zu vermeiden
  • Prüfen Sie, ob sich der Immobilienmarkt in dieser Zeit positiv entwickelt
  • Berücksichtigen Sie laufende Kosten während der Wartezeit

Eigennutzung vor dem Verkauf:

  • Ziehen Sie für mindestens zwei Kalenderjahre in die Immobilie ein
  • Melden Sie sich offiziell bei der Gemeinde an
  • Dokumentieren Sie die Eigennutzung für das Finanzamt

Modernisierung als Steuergestaltung

Modernisierungsmaßnahmen in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf können steuerlich abgesetzt werden:

Absetzbare Modernisierungen:

  • Heizungserneuerung und energetische Sanierung
  • Dachsanierung und Fassadendämmung
  • Bad- und Küchenmodernisierung
  • Elektrik- und Sanitärinstallation

Nicht absetzbare Erhaltungsaufwendungen:

  • Laufende Schönheitsreparaturen
  • Kleinere Instandhaltungsarbeiten
  • Reparaturen ohne Wertsteigerung

Steuererklärung nach dem Immobilienverkauf

Nach dem Verkauf einer geerbten Immobilie müssen Sie bestimmte Angaben in Ihrer Steuererklärung machen:

Pflichtangaben bei Spekulationssteuerpflicht:

  • Verkaufspreis und Verkaufsdatum
  • Ursprüngliche Anschaffungskosten des Erblassers
  • Verkaufskosten und absetzbare Modernisierungskosten
  • Eigennutzungszeiten

Nachweispflicht für Steuerbefreiungen:

  • Melderegisterauszüge für Eigennutzung
  • Rechnungen für Modernisierungsmaßnahmen
  • Notarverträge und Grundbuchauszüge
  • Erbschein oder Testament als Erbnachweis

Für die Anerkennung von Steuerbefreiungen ist eine ordnungsgemäße Dokumentation entscheidend. Sie sollten daher alle relevanten Unterlagen mindestens zehn Jahre lang aufbewahren.

FAQ: Häufige Fragen zum Verkauf geerbter Immobilien

Wann kann ich ein geerbtes Haus steuerfrei verkaufen?

Ein steuerfreier Verkauf ist möglich, wenn seit dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser zehn Jahre vergangen sind. Alternativ entfällt die Spekulationssteuer, wenn Sie oder der Erblasser die Immobilie mindestens zwei Kalenderjahre vor dem Verkauf und im Verkaufsjahr selbst bewohnt haben. Bei der Erbschaftssteuer greifen besondere Regelungen für Familienheime. Ehepartner und Kinder können die Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben. Wenn Sie die Immobilie innerhalb dieser 10-Jahres-Frist verkaufen, wird die Erbschaftssteuer jedoch nachträglich fällig.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einem geerbten Haus?

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie, Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser sowie den gesetzlichen Freibeträgen. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro und Enkelkinder von 200.000 Euro. Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, wird besteuert. Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erbes zwischen 7 % und 50 %. Bei einem geerbten Haus im Wert von 600.000 Euro zahlt ein Kind beispielsweise auf die 200.000 Euro, die seinen Freibetrag übersteigen, zwischen 11 % und 19 % Steuern, abhängig von der Gesamthöhe des Erbes.

Wer zahlt die Spekulationssteuer bei einer Erbengemeinschaft?

Jeder Erbe der Erbengemeinschaft trägt die Spekulationssteuer individuell für seinen Anteil am Veräußerungsgewinn. Die Steuer fällt nur an, wenn der Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser erfolgt und ein Gewinn erzielt wird. Die Berechnung erfolgt anteilsmäßig. Jeder Erbe versteuert seinen Anteil am Gesamtgewinn mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz. Wichtig ist, dass jeder Erbe selbst prüft, ob bei ihm die Eigennutzungsregelung oder andere Befreiungstatbestände greifen. Da die steuerliche Situation der einzelnen Erben unterschiedlich sein kann, kann dies zu verschiedenen Steuerbelastungen innerhalb einer Erbengemeinschaft führen.

Kann ich als Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen?

Ja, eine Erbengemeinschaft kann Immobilien verkaufen, aber nur, wenn alle Miterben dem Verkauf einstimmig zustimmen. Dies betrifft alle wichtigen Entscheidungen, wie beispielsweise den Verkaufspreis, die Maklerauswahl und den Vertragsabschluss. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann jeder Erbe eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Diese bringt jedoch meist niedrigere Erlöse als ein freier Verkauf. Alternativ können auch einzelne Erbanteile verkauft werden. In diesem Fall haben die Miterben ein zweiwöchiges Vorkaufsrecht. Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Erbe, der die Immobilie behalten möchte, die Miterben ausbezahlt. Bei allen Optionen ist eine professionelle Wertermittlung der Immobilie unerlässlich, um faire Verhandlungen zu gewährleisten.

Welche Kosten entstehen beim Verkauf eines geerbten Hauses?

Beim Verkauf eines Hauses entstehen verschiedene Kosten, von denen einige steuerlich absetzbar sind. Die Maklergebühren betragen in der Regel mehrere Prozent des Verkaufspreises und werden seit 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Hinzu kommen Notarkosten für die Beurkundung und Grundbuchkosten. Weitere Kosten können für notwendige Reparaturen, Modernisierungen, Energieausweise oder andere Gutachten anfallen. Besteht ein Darlehen, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Hinzu kommen potenzielle Erbschafts- und Spekulationssteuer. Alle direkten Verkaufskosten und Modernisierungskosten der letzten drei Jahre können jedoch von einem eventuellen Veräußerungsgewinn abgezogen werden, wodurch sich die steuerliche Belastung reduziert.

Brauche ich einen Erbschein für den Hausverkauf?

Ein Erbschein ist für den Eigentumsnachweis beim Hausverkauf nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert. Alternativ genügen ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag, sofern diese eindeutig Ihre Erbberechtigung belegen. Vor dem Verkauf muss die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen, wofür das Grundbuchamt einen dieser Nachweise benötigt. Bei Erbengemeinschaften ist der Erbschein oft unverzichtbar, da er alle Erben und deren Anteile ausweist. Da die Beantragung beim Nachlassgericht meist mehrere Wochen dauert, sollten Sie dies frühzeitig veranlassen. Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind gestaffelt.

Ist der Verkauf oder die Vermietung eines geerbten Hauses sinnvoller?

Ob Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten sollten, hängt von Ihren finanziellen Zielen, der Immobilie selbst und dem lokalen Markt ab. Einfamilienhäuser erzielen beim Verkauf in der Regel höhere Gesamtgewinne als bei einer langfristigen Vermietung, da die Mietrenditen häufig unter den Kapitalmarktzinsen liegen. Mehrfamilienhäuser oder gut gelegene Wohnungen können hingegen rentable Vermietungsobjekte sein. Bei der Vermietung müssen Sie jedoch den Verwaltungsaufwand, die Instandhaltungskosten und das Risiko von Mietausfällen berücksichtigen. Wenn Sie hingegen verkaufen, haben Sie sofort Liquidität und müssen sich nicht um Mieterbelange kümmern. Aus steuerlicher Sicht sind Mieteinnahmen einkommensteuerpflichtig, während Verkaufsgewinne unter Beachtung der Spekulationsfrist steuerfrei sein können.

Wie wird der Wert eines geerbten Hauses ermittelt?

Der Verkehrswert wird von zertifizierten Sachverständigen mithilfe standardisierter Bewertungsverfahren ermittelt. Je nach Immobilientyp wird das Vergleichswertverfahren (bei Wohnimmobilien), das Ertragswertverfahren (bei Renditeobjekten) oder das Sachwertverfahren (bei besonderen Immobilien) angewendet. Das Finanzamt führt für die Erbschaftssteuer eine eigene Bewertung durch, die oft zu hoch ausfällt, da individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigt werden. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten kann diese Bewertung korrigieren und Ihre Steuerlast reduzieren. Bei vermieteten Immobilien gewährt das Finanzamt automatisch einen Abschlag von 10% vom Verkehrswert. Die Kosten für ein professionelles Gutachten sind in der Regel geringer als die möglichen Steuerersparnisse.

Welche Fristen muss ich beim Verkauf beachten?

Es sind mehrere Fristen relevant. Die sechswöchige Ausschlagungsfrist für eine Erbschaft beginnt mit der Kenntnis vom Erbfall. Die zehnjährige Spekulationsfrist beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers, nicht mit dem Zeitpunkt der Erbschaft. Um die Eigennutzungsbefreiung zu erhalten, müssen Sie oder der Erblasser die Immobilie mindestens in zwei Kalenderjahren vor dem Verkauf und im Verkaufsjahr selbst bewohnt haben. Bei der Familienheimbefreiung von der Erbschaftssteuer müssen Ehepartner und Kinder die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst nutzen. Verkaufen Sie vorher, wird die Erbschaftssteuer nachträglich fällig. Bei Erbengemeinschaften haben Miterben beim Verkauf von Erbanteilen ein zweiwöchiges Vorkaufsrecht.

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